Die BetrSichV verpflichtet den Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage, diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, sie zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Neben diesen Verantwortlichkeiten und Pflichten ist die Erstellung von Betriebs-anweisungen als auch die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ebenso eine allgemeine Pflicht des Unternehmers im Hinblick auf die BetrSichV.
Um all diesen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen wurde die Software MMan - Anlagenmanagement entwickelt.
Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind. Weiterhin hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Be-triebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird.
Um dieser Betreiberverantwortung gerecht zu werden, wurde die Software
GMan - Gefahrstoffmanagement entwickelt.